GEMA und CORONA

Die GEMA trägt den Veranstaltungsabsagen und den Schließungen von Hotels,
Gaststätten, Fitness-Studios, Kinos und sonstigen Freizeiteinrichtungen Rechnung.

Die Regelung gilt seit dem 16. März 2020.

Für den Zeitraum seit 16. März 2020 bis zum Ende der behördlichen Einschränkungen
und Betriebsschließungen sind keine GEMA-Vergütungen zu zahlen.
Diese Regelung bezieht auf alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge.

Die GEMA will für die Dauer der Schließung keinen Lizenznehmer belasten.

Melden Sie bitte die Verlegung und den Ausfall von Veranstaltungen an die GEMA:

E-Mail absagecorona@gema.de (Betreff: Veranstaltungsausfall Corona)

Erwarten Sie bei der Masse der bundesweiten Absagen keine sofortige Antwort und
räumen Sie den GEMA-Mitarbeitern eine angemessene Bearbeitungszeit ein.

Die AMCU bedankt sich bei der GEMA für die Solidarität mit ihren betroffenen Mitgliedern.